WER darf eigentlich WELCHE Arbeiten durchführen?
Dies ist eine wichtige Frage, denn auch der Auftraggeber kann vom Staat zur Verantwortung gezogen werden, wenn er Firmen für
Tätigkeiten beauftragt, für die der Auftragnehmer keinen gültigen Gewerbeschein hat!
Es folgt eine Gegenüberstellung der existierenden Gewerbeberechtigungen und deren dafür notwendige Voraussetzungen:
MEISTERBETRIEB
Ausübungsvoraussetzungen
Persönlich:
MEISTERPRÜFUNG im Handwerk „Denkmal-, Fassaden-
und Gebäudereinigung“ sowie die Unternehmerprüfung
und die Lehrlingsausbilderprüfung
Uneingeschränkte Tätigkeiten laut Gewerbeordnung
Bürounterhaltsreinigung
Grundreinigung
Bauschlussreinigung
Krankenhaus- und Pflegeheimreinigung
Industrie- und Gewerbebetriebreinigung
Reinigung von öffentlichen Verkehrsmittel
Fassadenreinigung
Denkmalreinigung
Glas- und Fensterreinigung
Schneeräumung
Stiegenhausreinigung
Verkehrsflächenreinigung
Gartenbetreuung
freier HAUSBETREUER
Ausübungsvoraussetzungen
Persönlich:
KEINE, da freier Gewerbeschein
Beschränkte Tätigkeiten laut Gewerbeordnung
Stiegenhausreinigung
Verkehrsflächenreinigung
Schneeräumung
Gartenbetreuung