WER darf eigentlich WELCHE Arbeiten durchführen? Dies ist eine wichtige Frage, denn auch der Auftraggeber kann vom Staat zur Verantwortung gezogen werden, wenn er Firmen für Tätigkeiten beauftragt, für die der Auftragnehmer keinen gültigen Gewerbeschein hat! Es folgt eine Gegenüberstellung der existierenden Gewerbeberechtigungen und deren dafür notwendige Voraussetzungen:
MEISTERBETRIEB Ausübungsvoraussetzungen Persönlich: MEISTERPRÜFUNG im Handwerk „Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung“ sowie die Unternehmerprüfung und die Lehrlingsausbilderprüfung Uneingeschränkte Tätigkeiten laut Gewerbeordnung Bürounterhaltsreinigung Grundreinigung Bauschlussreinigung Krankenhaus- und Pflegeheimreinigung Industrie- und Gewerbebetriebreinigung Reinigung von öffentlichen Verkehrsmittel Fassadenreinigung Denkmalreinigung Glas- und Fensterreinigung Schneeräumung Stiegenhausreinigung Verkehrsflächenreinigung Gartenbetreuung
freier HAUSBETREUER Ausübungsvoraussetzungen Persönlich: KEINE, da freier Gewerbeschein Beschränkte Tätigkeiten laut Gewerbeordnung Stiegenhausreinigung Verkehrsflächenreinigung Schneeräumung Gartenbetreuung

Informationen